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Geschäftsführerhaftung und anwendbares Recht

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2026/43ÖJZ 2026, 169 - 170 Heft 3 v. 10.2.2026

Art 4 EuInsVO

Die Klageerhebung gegen den Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist als Rechtsverfolgungsmaßnahme nach Art 4 Abs 2 lit f EuInsVO zu qualifizieren. Auf sie ist daher das Recht des Staats der Insolvenzeröffnung anzuwenden.

17 Ob 4/25z

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