§ 345 Abs 1 Z 6 StPO (§§ 267, 302 Abs 1, § 362 Abs 1 StPO)
Spaltet die Anklageschrift eine indizierte tatbestandliche Handlungseinheit auf, ist eine Eventualfrage danach zu stellen. Geschieht dies nicht, ist der OGH zur Anwendung von § 362 Abs 1 StPO befugt.

