§§ 27 - 28a SMG
"Vorschriftswidrigkeit" eines Verhaltens stellt eine Rechtsfrage dar, die per se nicht Gegenstand von Feststellungen, sondern auf deren Basis zu beurteilen ist.
14 Os 62/25m
§§ 27 - 28a SMG
"Vorschriftswidrigkeit" eines Verhaltens stellt eine Rechtsfrage dar, die per se nicht Gegenstand von Feststellungen, sondern auf deren Basis zu beurteilen ist.
14 Os 62/25m
