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Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Wirksamkeit einer Erbantrittserklärung

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2026/22ÖJZ 2026, 97 Heft 2 v. 23.1.2026

§ 45 AußStrG

Die Entscheidung über die Wirksamkeit einer im Verfahren abgegebenen Erbantrittserklärung ist ein verfahrensleitender Beschluss, der nach § 45 Satz 2 AußStrG nicht selbständig anfechtbar ist.

2 Ob 84/25d

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