§ 41 Abs 1 Z 5, § 46 Z 1 VBO 1995; § 44 Abs 2 StGB
Wurde vom Strafgericht die Rechtsfolge der Ex-lege-Auflösung des Dienstverhältnisses des verurteilten Vertragsbediensteten bedingt nachgesehen, ist das Zivilgericht daran gebunden.
§ 41 Abs 1 Z 5, § 46 Z 1 VBO 1995; § 44 Abs 2 StGB
Wurde vom Strafgericht die Rechtsfolge der Ex-lege-Auflösung des Dienstverhältnisses des verurteilten Vertragsbediensteten bedingt nachgesehen, ist das Zivilgericht daran gebunden.
