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Utilitätserfordernis bei unregelmäßigen Dienstbarkeiten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/156ÖJZ 2025, 483 - 484 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 473 ABGB

Insb für unregelmäßige persönliche Dienstbarkeiten gilt der Grundsatz, dass nur völlige Zwecklosigkeit das Entstehen einer privaten Dienstbarkeit verhindern oder ihren weiteren Rechtsbestand vernichten könnte.

Völlig zwecklos ist eine Dienstbarkeit nur dann, wenn sie ihren Sinn ganz verloren hat und die Ausübung der Dienstbarkeit nicht nur vorübergehend, sondern dauernd unmöglich geworden ist.

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