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Ausbildungskostenrückersatz - Aliquotierung

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/145ÖJZ 2025, 466 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 2d Abs 3 Z 3 AVRAG

Eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten, die die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung nicht aliquot, berechnet vom Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung bis zum Ende der zulässigen Bindungsdauer, ausweist, ist nichtig und zur Gänze unwirksam.

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