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Rechtliches Gehör bei Verlängerung der Probezeit

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/139ÖJZ 2025, 439 - 440 Heft 7 v. 24.4.2025

§ 494a Abs 3 und 6 StPO

Wird vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht (oder bedingten Entlassung) zulässigerweise ohne Anhörung des Angekl abgesehen, ist diese auch nicht Voraussetzung für die Verlängerung der Probezeit.

14 Os 51/24t

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