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Streitanmerkung bei nur auf tw Herausgabe gerichteter Erbschaftsklage

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/126ÖJZ 2025, 410 - 411 Heft 7 v. 24.4.2025

§ 823 ABGB; § 61 GBG

Die Anmerkung der als Universalklage konzipierten Erbschaftsklage ob sämtlichen verlasszugehörigen Liegenschaftsanteilen entspricht dem Telos des § 61 (Abs 2) GBG am besten. Der Umstand, dass die Erbschaftsklage nur auf tw Herausgabe der Erbschaft gerichtet ist, ist nicht kenntlich zu machen.

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