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Vorsorgevollmacht und Rechtsmittellegitimation

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/127ÖJZ 2025, 411 - 412 Heft 7 v. 24.4.2025

§ 246 ABGB

Die Vertretungsbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten endet (erst) mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Beendigung der Vorsorgevollmacht.

1 Ob 99/24a

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