§ 40 Abs 2 MedienG (Art 83 Abs 2 B-VG)
Die Möglichkeit, dass eine Anklage bei einem von a priori mehreren örtlich zuständigen Gerichten eingebracht werden kann, ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen und mit dem Recht auf den ges Richter vereinbar.
15 Os 72/24p