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Ausgeschlossenheit bei RMG

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/119ÖJZ 2025, 372 - 373 Heft 6 v. 8.4.2025

§ 43 Abs 3 StPO

Ist mit der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 107 Abs 3 StPO vorzunehmenden Prüfung keine solche der gegen den Angekl bestehenden Verdachtslage verbunden, besteht kein Anlass für Ausgeschlossenheit von Richtern, die an der abschlägigen E über den Anklageeinspruch des Bf teilgenommen haben.

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