Eine Änderung der Energieerzeugung weg von Kohle, Öl und Gas hin zu Erneuerbaren ist unausweichlich. Dies bedingt aber eine viel dezentralere und kleinteiligere Energieerzeugung und demzufolge einen massiven Ausbau der Energietransportnetze und -leitungen. Dies wird - wie auch schon beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im vergangenen Jahrhundert - wohl zahlreiche enteignungsrechtliche Fragestellungen aufwerfen, die sich mutmaßlich besser gesetzlich lösen lassen würden, wenn es anstelle der bisherigen Verweise auf das EisbEG ein eigenes Regime spezifisch für den Energieinfrastrukturbereich gäbe. Die bisherigen Versuche, dieses Problem mit zB Legalvermutungen hoher öffentlicher Interessen zu umgehen, werden wohl nicht ausreichen.