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Schutzzweck von DSGVO und DSG

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/7ÖJZ 2025, 37 - 38 Heft 1 v. 19.12.2024

Art 5, 6, 82 DSGVO; §§ 12, 29 DSG

Die Rechtsansicht, dass es außerhalb des Schutzzwecks datenschutzrechtlicher Bestimmungen liege, wenn im Wege einer Datenschutzverletzung Schadenersatz für eine berechtigt verweigerte VersLeistung vom Verantwortlichen einer Datenverarbeitung begehrt werde, ist nicht korrekturbedürftig.

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