§ 590 ABGB; § 70 NO
§ 590 ABGB ist kraft teleologischer Reduktion entgegen dem Verweis in § 70 NO bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Form eines notariellen Protokolls durch einen Blinden nicht anzuwenden.
2 Ob 81/24m
§ 590 ABGB; § 70 NO
§ 590 ABGB ist kraft teleologischer Reduktion entgegen dem Verweis in § 70 NO bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Form eines notariellen Protokolls durch einen Blinden nicht anzuwenden.
2 Ob 81/24m