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Zur Zulässigkeit eines Eintrittsgeldes für Genossenschafter

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/6ÖJZ 2025, 35 - 37 Heft 1 v. 19.12.2024

§ 5 GenG; § 879 Abs 1 ABGB; § 29 Abs 2 MRG

Die Satzung einer Genossenschaft kann die Entrichtung eines für alle Mitglieder nach den gleichen Grundsätzen zu berechnenden Eintrittsgeldes (einer Beitrittsgebühr) vorsehen. Dabei ist auf die Gleichbehandlung aller Beitrittswerber Bedacht zu nehmen und eine Differenzierung nach sachlichen Kriterien zwischen unterschiedlichen Personengruppen zulässig.

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