vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitverschulden beim E-Bike-Fahren ohne Helm

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/196ÖJZ 2025, 619 - 621 Heft 10 v. 25.6.2025

§ 1304 ABGB

Jedenfalls ab dem Jahr 2023 ist das Nichttragen eines Fahrradhelms beim E-Bike-Fahren als Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten iSd § 1304 ABGB zu werten. Die gebotene Kürzung um das Helmmitverschulden wirkt sich nur auf Schmerzengeldansprüche aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!