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Auslandsvermögen der UdSSR in Österreich

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/65ÖJZ 2024, 233 - 238 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 366 ABGB

Auch wenn völkervertragsrechtliche Vereinbarungen keine unmittelbaren Rechtswirkungen für andere daran nicht beteiligte Völkerrechtssubjekte entfalten, können sie Ausdruck der von den von Zerfallsprozessen betroffenen Staaten gewählten Rechtsfolgen der Staatensukzession sein, denen (völkergewohnheitsrechtlich) Relevanz zukommt.

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