§ 367 Abs 1, § 368 ABGB
Erwirbt eine Privatperson das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler, darf sie davon ausgehen, dass bereits dieses Unternehmen die Berechtigung des Vormanns hinreichend überprüft hat.
Aus dem Vermerk "1. Duplikat" im Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank muss nicht darauf geschlossen werden, dass dieses Dokument unrechtmäßig erlangt wurde.