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Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/66ÖJZ 2024, 238 - 240 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 367 Abs 1, § 368 ABGB

Erwirbt eine Privatperson das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler, darf sie davon ausgehen, dass bereits dieses Unternehmen die Berechtigung des Vormanns hinreichend überprüft hat.

Aus dem Vermerk "1. Duplikat" im Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank muss nicht darauf geschlossen werden, dass dieses Dokument unrechtmäßig erlangt wurde.

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