Im Einklang mit dem Regierungsprogramm zielt das mit IA eingebrachte, mit 1. 1. 2025 in Kraft tretende GenRÄG 2024, BGBl I 2024/133, darauf, das Genossenschaftsrecht zu modernisieren und die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver zu gestalten.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.