Mit 1. 9. 2024 ist ein BG, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird, BGBl I 2024/92, in Kraft getreten. Es geht auf einen IA zurück, der ursprünglich nur enthielt, dass in § 30 der Singular "wird" statt des Plurals "werden" "zu verwenden" ist (eine eher kreative Anordnung für einen normativen Text).
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.