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Für den Widerruf einer ehelichen Schenkung gilt die 30-jährige Verjährungsfrist

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2024/208ÖJZ 2024, 754 - 757 Heft 12 v. 21.8.2024

§§ 1266 und 1478 ABGB (§§ 948 und 1487 ABGB)

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