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Haushaltsversicherung: Einbruchsdiebstahl während der Gartenarbeit

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/217ÖJZ 2024, 771 - 772 Heft 12 v. 21.8.2024

Art 4 AVB; § 61 VersVG

Als Verlassen der versicherten Wohnräumlichkeiten wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer das Entfernen vom Versicherungsobjekt in seiner Gesamtheit verstehen, also einschließlich der üblichen Außenbereiche wie Terrassen, Vor- oder Hausgärten.

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