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Keine Räumungsklage gegen die Lebensgefährtin des Miteigentümers

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/196ÖJZ 2024, 694 - 696 Heft 11 v. 31.7.2024

§§ 828 ff ABGB

Jeder Miteigentümer, auch wenn er nur die Minderheit der Anteile repräsentiert, ist berechtigt, eigenmächtige Eingriffe in das gemeinsame Eigentum mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen den Störer abzuwehren. Diese Rsp zu § 523 ABGB muss mangels eines sachlichen Unterschieds auch für die Räumungsklage gelten.

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