§ 14 Abs 1 UWG
Der Verein für Konsumenteninformation ist, soweit sich die Werbung nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Geschäftskunden richtet, auch zur Untersagung von Handlungen im geschäftlichen Verkehr mit Geschäftskunden aktivlegitimiert.
§ 14 Abs 1 UWG
Der Verein für Konsumenteninformation ist, soweit sich die Werbung nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Geschäftskunden richtet, auch zur Untersagung von Handlungen im geschäftlichen Verkehr mit Geschäftskunden aktivlegitimiert.