Durch das zu Jahresbeginn 2022 in Kraft getretene GRUG hat das österr Gewährleistungsrecht eine grundlegende strukturelle Neuordnung erfahren. Inhaltlich bringen die neuen Regelungen über weite Strecken nur nuancenhafte Änderungen mit sich, doch in einigen Punkten unterscheidet sich das neue Gewährleistungsrecht durchaus substanziell vom bisherigen. Das Forum für Zivilrecht 2021 im "virtuellen Traunkirchen" war einer umfassenden und kritischen Auseinandersetzung mit all diesen Neuerungen gewidmet. Mit seinem einleitenden Referat sollte der Verfasser in die Thematik einführen, den regulatorischen Rahmen des neuen Gewährleistungsrechts und dessen legistisches Konzept darstellen und die wichtigsten Marksteine der nunmehrigen Rechtslage skizzenhaft umreißen. Der Beitrag gibt diesen Vortrag wieder.