Die Gewährleistungsreform bringt in §§ 4 ff VGG eine genauere Regelung des für das Gewährleistungsrecht zentralen Mangelbegriffs. Der Beitrag bietet einen ersten Überblick. (FN )
Schlagwörter:
Mangel; Rechtsmangel; Mangelbegriff; Aliud; Minderlieferung.