Am 1. 1. 2022 ist das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) in Kraft getreten. Es bringt auf der Basis zweier Richtlinien eine - jedenfalls gemessen am Umfang des Normenmaterials - weitreichende Änderung des österr Gewährleistungsrechts.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.