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Haftung der Eigentümergemeinschaft für Fehler des Hausbesorgers

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/26ÖJZ 2020, 175 - 179 Heft 4 v. 6.2.2020

§ 18 WEG; § 1313a ABGB

Die Eigentümergemeinschaft haftet den Miteigentümern gegenüber für Verletzungen der ihr im Rahmen der Verwaltung obliegenden Wegesicherungspflichten (hier: Streupflicht) nur deliktisch.

5 Ob 37/19f

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