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Video-Sharing und Sharehosting

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/12ÖBl 2022, 36 - 45 Heft 1 v. 19.1.2022

Der Betreiber einer Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattform führt keine "öffentliche Wiedergabe" dieser Inhalte durch, sofern er nicht über die bloße Bereitstellung der Plattform hinaus dazu beiträgt, der Öffentlichkeit die (rechtsverletzenden) Inhalte zugänglich zu machen. Dies ist insb dann der Fall, wenn er weiß, dass ein geschützter Inhalt zugänglich gemacht worden ist, und den Inhalt nicht unverzüglich löscht oder den Zugang zu ihm sperrt; oder wenn er trotz Kenntnis nicht die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift, die von einem üblich sorgfältigen Wirtschaftsteilnehmer erwartet werden können; oder wenn er an der Auswahl geschützter Inhalte beteiligt ist, auf seiner Plattform Hilfsmittel für das Teilen anbietet oder ein solches Teilen wissentlich fördert (etwa indem er die Nutzer zum Teilen geschützter Inhalte verleitet).

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