Der bloße Umstand, dass eine natürliche Person einen Hypothekardarlehensvertrag abschließt, um den Kauf einer zur entgeltlichen Vermietung bestimmten Immobilie zu finanzieren, führt nicht automatisch dazu, dass sie nicht unter den Verbraucherbegriff des Art 2 lit b Klausel-RL fällt.
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2025/147ÖBA 2025, 72 Heft 1 v. 15.1.2025