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Zum Anwendungsbereich der Rechtsmittelbeschränkung gem § 515 ZPO

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2024/182NZ 2024, 603 - 604 Heft 11 v. 25.11.2024

Die E des ErstG, mit der es den Rek gegen einen nicht abgesondert anfechtbaren Beschluss als unzulässig zurückweist, ist zwar anfechtbar. Sie kann jedoch nicht als nächstfolgende anfechtbare Entscheidung iSd § 515 ZPO angesehen werden, weil dies den Zweck der Bestimmungen über die nicht abgesonderte Anfechtbarkeit unterlaufen würde.

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