Gemäß § 83 Abs. 5 NVG 2020 wird verlautbart, dass die Hauptversammlung der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates am 18. Oktober 2024 nachstehende Beschlüsse gefasst hat:
Der Beitragssatz für das Jahr 2025 wurde gemäß § 10 Abs.
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