Die Rsp des OGH zu fremdhändigen Testamenten, die aus nicht fest miteinander verbundenen A4-Blättern bestehen, war anfangs von dem Gedanken geleitet, mögliche Fälschungen "aus dem Verkehr zu ziehen". Sie hat sich aber zu einer regelrechten Haftungsfalle für Testamentsverfasser entwickelt und ist in manchen Facetten nicht ganz leicht verständlich, etwa, weshalb eine Heftung mit drei Klammern ausreicht, eine solche mit einer Klammer jedoch nicht. Der vorliegende Beitrag fasst alle bisherigen Entscheidungen zusammen, zieht Konsequenzen daraus und beleuchtet auch mögliche Haftungsfragen.