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Pflegevermächtnis und Pflichtteilsansprüche Zur Anwendung des § 779 Abs 2 ABGB auf das Pflegevermächtnis

BeitragAufsatzConstanze Fischer-CzermakNZ 2024/152NZ 2024, 502 - 505 Heft 10 v. 28.10.2024

Wolfang Zankl und ich kennen uns seit der gemeinsamen Assistentenzeit bei Rudolf Welser. Der Jubilar kam 1982 ans Institut für Zivilrecht als meine Karenzvertretung, während ich das Gerichtsjahr absolvierte. Vom damals sehr selbstbewusst auftretenden Studienassistenten entwickelte er sich zu einem hilfsbereiten und humorvollen Kollegen, der mit seinen Anekdoten über unsere Assistentenzeit immer wieder für Schmunzeln sorgt. Trotz so mancher heiteren Erlebnisse stand die wissenschaftliche Arbeit im Vordergrund. Gemeinsam erlebten wir Höhen und Tiefen unserer Habilitationsphasen. Wolfgang Zankl beschäftigte sich in seiner Habilitationsschrift mit dem gesetzlichen Vorausvermächtnis des Ehegatten und dabei auch mit dem Verhältnis zu Pflichtteilsansprüchen. Eine Frage, die sich seit dem ErbRÄG 2015 ebenso für das Pflegevermächtnis stellt. Der folgende Beitrag, mit dem ich dem Jubilar alles Gute zu seinem 65. Geburtstag wünsche, soll ihn daher an seine wissenschaftliche Jugendzeit erinnern.

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