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Bedenken des Grundbuchsgerichts hinsichtlich der Verfügungsfähigkeit

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/154NZ 2024, 515 - 517 Heft 10 v. 28.10.2024

1. § 94 Abs 1 GBG hat durch das 2. ErwSchG keine Änderung erfahren und ist auch nicht teleologisch zu reduzieren.

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