DSG: § 24
VwGVG: § 32
Aufgrund einer späteren Entscheidung des EuGH entsteht keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.
DSG: § 24
VwGVG: § 32
Aufgrund einer späteren Entscheidung des EuGH entsteht keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.
