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Publizität organisatorischer Beschränkungen für Anbringen

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/49jusIT 2025, 56 Heft 2 v. 2.5.2025

AVG: § 13

Die Erhebung einer Beschwerde per E-Mail ist als "schriftliches Anbringen" iSv § 13 AVG zu qualifizieren und zulässig.Mit E-Mail können Anbringen jedoch nur insoweit an die Behörde übermittelt werden, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. E-Mails können daher "organisatorischen Beschränkungen" iSd § 13 Abs 2 letzter Satz AVG unterworfen werden.

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