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Audiovisuelles Blockwerbegebot für Split-Screen-Inserts

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/50jusIT 2025, 56 Heft 2 v. 2.5.2025

RL 2010/13/EU : Art 19 Abs 2

AMD-G: § 43 Abs 2, § 44 Abs 1 zweiter Satz

Das sog "Blockwerbegebot" gem § 44 Abs 1 AMD-G ist strikt auszulegen. Einzelspots sind daher nur bei nachweislich sachlicher Rechtfertigung zulässig. Einzelfallbedingte Erwägungen wie ein besonderes redaktionelles Umfeld (zB ein Interview mit dem Bundeskanzler während der Corona-Pandemie) rechtfertigen keine Abweichung vom Gebot der Werbeblockbildung, wenn eine Bündelung der Spots objektiv möglich gewesen wäre.

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