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Quasi-Hersteller haftet für fehlerhafte Produkte

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/48jusIT 2025, 55 Heft 2 v. 2.5.2025

RL 85/374/EWG : Art 3 Abs 1

RL (EU) 2024/2853 : Art 4 Z 10 lit b

Ein Lieferant wird als "Person, die sich als Hersteller ausgibt" iSv Art 3 Abs 1 RL 85/374/EWG (ProdukthaftungsRL) angesehen, wenn sein Name oder Erkennungszeichen mit dem des Herstellers sowie der auf dem Produkt angebrachten Marke übereinstimmt - auch wenn er seinen Namen nicht physisch auf dem Produkt anbringt. Andernfalls würde die Bedeutung des Begriffs "Hersteller" eingeschränkt und damit der Verbraucherschutz beeinträchtigt, denn die genannte Norm soll die Last, den tatsächlichen Hersteller des fraglichen fehlerhaften Produkts ermitteln zu müssen, lindern.

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