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Höchstbindungsdauer gilt auch für Folgeverträge über Kommunikationsdienstleistungen

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/47jusIT 2025, 55 Heft 2 v. 2.5.2025

RL 2002/22/EG : Art 20 Abs 1, Art 30 Abs 5

RL (EU) 2018/1972 : Art 105 Abs 1 und 3, Art 124

Art 30 Abs 5 RL 2002/22/EG (UniversaldienstRL) limitiert die "anfängliche Mindestvertragslaufzeit" für die erfassten Verträge, insb Mobiltelefonverträge, auf 24 Monate. Die UniversaldienstRL wurde von RL (EU) 2018/1972 (EECC-RL) abgelöst, die in Art 105 Abs 1 leg cit eine inhaltsgleiche Regelung zur Höchstbindungsdauer enthält.

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