VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 1 lit h, Art 22 Abs 1
Da der von der Wirtschaftsauskunftei ermittelte und einer Bank mitgeteilte Wahrscheinlichkeitswert eine maßgebliche Rolle bei der Gewährung eines Kredits spielt, ist die Ermittlung dieses Wertes als Entscheidung einzustufen, die iSv Art 22 Abs 1 DSGVO gegenüber einer betroffenen Person "rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt".
