VO (EU) 2016/679 : Art 82 Abs 1, Art 83
Ein Verstoß gegen die DSGVO (hier: Falschadressierung von Unterlagen durch einen Steuerberater) allein reicht nicht aus, um Schadenersatz fordern zu können. Die betroffene Person muss nachweisen, dass ein Schaden durch den Verstoß entstanden ist. Dieser Schaden muss jedoch keinen bestimmten Schweregrad erreichen.
