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EuGH: Richterliche Anordnung einer TK-Überwachung nur mit Begründung

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/108jusIT 2024, 154 Heft 4 v. 3.9.2024

GRC: Art 7, 47 Abs 2, Art 52 Abs 1, Art 53

RL 2002/58/EG : Art 5 Abs 1, Art 15 Abs 1

Art 15 Abs 1 RL 2002/58/EG iVm Art 47 Abs 2 GRC erfordert jedenfalls eine ausdrückliche schriftliche Begründung für gerichtliche Entscheidungen, die TK-Überwachungsmaßnahmen (zB Telefon- oder Online-Kommunikation) genehmigen.

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