§ 9 Abs 3 UVG
Ein Unterhaltsrückstand aus gewährten Titelvorschüssen steht einer Enthebung des Kinder- und Jugendhilfeträgers als Vertreter eines ins Ausland verzogenen (österreichischen) Minderjährigen entgegen.
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§ 9 Abs 3 UVG
Ein Unterhaltsrückstand aus gewährten Titelvorschüssen steht einer Enthebung des Kinder- und Jugendhilfeträgers als Vertreter eines ins Ausland verzogenen (österreichischen) Minderjährigen entgegen.
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