vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung.

5. OGH – Zivilsachen63.03 VBGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7327Jus-Extra OGH-Z 2024, 20 Heft 436 v. 12.6.2024

§ 100 Abs 94 Z 8 VBG

Die Übergangsbestimmung des § 100 Abs 94 Z 8 VBG idF BGBl I Nr 137/2022 ist dahin auszulegen, dass die geltende Fassung des § 26 Abs 3 VBG nicht auf solche Dienstverhältnisse anzuwenden ist, bei denen die Feststellung der anrechenbaren Vordienstzeiten bereits vor Inkrafttreten der Neufassung am 1. 1. 2021 erfolgen hätte müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte