§ 1 Abs 3 BauRG
Gemäß § 1 Abs 3 BauRG muss Gegenstand eines zulässigen Baurechts ein selbständiges Gebäude sein. Die Abgrenzung zwischen selbständigem Gebäude und bloßem Gebäudeteil ist von bautechnischen und nicht von wirtschaftlichen Umständen abhängig.
OGH, 31.01.1024, 3 Ob 220/23h