vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mangel als Sicherheitsrisiko.

5. OGH – Zivilsachen40.01 VVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7289Jus-Extra OGH-Z 2024, 11 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 12 Abs 4 Z 1 VGG

Ein Mangel, der ein schweres Sicherheitsrisiko darstellt und die Möglichkeit des Verbrauchers zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache ernsthaft beeinträchtigt, berechtigt zum Umstieg auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe.

OGH, 27.09.2023, 9 Ob 41/23d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte