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Außervertragliche Schuldverhältnisse.

5. OGH – Zivilsachen29.01 Außervertragliche SchuldverhältnisseMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7288Jus-Extra OGH-Z 2024, 11 Heft 434 v. 8.4.2024

Art 267 AEUV-Lissabon, Art 1 Abs 2 lit d Rom II-VO, Art 4 Abs 1 Rom II-VO

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art 1 Abs 2 lit d der Verordnung (EG) Nr 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II-VO“) dahin auszulegen, dass er sich auch auf Schadenersatzansprüche gegen ein Organ einer Gesellschaft bezieht, die ein Gesellschaftsgläubiger auf deliktischen Schadenersatz wegen Verletzung von Schutzgesetzen (wie etwa Bestimmungen des Glücksspielrechts) durch das Organ stützt?

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