§ 22 Abs 1 LSD-BG, § 7d Abs 1 AVRAG
Aus dem Umstand, dass sowohl in § 7d Abs 1 AVRAG [vgl nun § 22 Abs 1 LSD-BG] als auch in den Materialien (vgl RV 319 BlgNR 25. GP , 1) dazu Lohnzahlungsnachweise als Alternative zu Banküberweisungsbelegen genannt werden, erhellt, dass es sich auch bei Lohnzahlungsnachweisen um Belege über die Auszahlung einer ziffernmäßig bestimmten (und nicht nur bestimmbaren) Summe handeln muss.